Poing: „…Seit 3. Mai 2021 gilt in Poing eine neue Freiflächengestaltungssatzung. In der ist für Grundstücke aller Art (private und öffentliche sowie jene von Bauträgern) festgeschrieben, dass keine Stein-/Schottergärten errichtet werden dürfen. Genau diese Satzung hatten Anwohner des Westrings vor Kurzem in der Bürgerfragestunde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung erwähnt – sie wollten wissen, warum die neue Wertstoffinsel an der Bergfeldstraße (Übergang zum Westring) mit einer hohen Gabionenwand umrandet ist. Warum keine Holzwände? Warum keine Sträucher als Schutz?, lauteten die Fragen. Die Antwort von Bürgermeister Thomas Stark (parteifrei): „Dort wird noch bepflanzt.“ Man habe sich auf die Steinwand als Schutz für die Wertstoffinsel geeinigt – auch mit Blick auf mögliche Windverwehungen von Plastik-/Papierabfällen.
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung vom 1. Februar 2021 können Gemeinden seitdem eine Gestaltungssatzung erlassen, die Stein-/Schottergärten verbietet….“
Quelle und Volltext: merkur.de