Mammendorf: „…In einem Hallengebäude sind im südlichen Bereich im zweiten Obergeschoss acht Zimmer mit Wasch- und Aufenthaltsräumen vorgesehen. Diese Räume sollen laut Bauherrn als Pausen- und Ruheräume für die Belegschaft, sowie als Sozial- und Ruheräume für die LKW-Fahrer dienen. Damit soll ein notwendiger Schicht- und Bereitschaftsdienst bei Kranmontagen sichergestellt werden.
Das Landratsamt vertritt jedoch die Auffassung, dass es sich bei den acht Zimmern nicht um eine soziale Nutzung, sondern um eine Arbeiterunterkunft handelt. Diese Nutzung entspreche nicht dem Bebauungsplan „Sondergebiet Kranverleih – Bauhof“. Deshalb sei dieser entsprechend zu ändern….“
Quelle und Volltext: merkur.de