„…Manche dieser Dämmmaßnahmen sind für Neu- wie Altbauten in einigen Fällen sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dafür gibt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer ein Haus kauft, muss es eventuell nachdämmen. Ausgenommen ist nur, wer sein Ein oder Zweifamilienhaus bereits seit Februar 2002 besitzt und selbst bewohnt. Auch, wenn ein Hausbesitzer nachweisen kann, dass eine Dämmmaßnahme unwirtschaftlich wäre, muss er sie nicht ausführen. In den meisten Fällen muss eine Dämmmaßnahme nur durchgeführt werden, wenn mindestens zehn Prozent eines Bauteiles sowieso renoviert werden. Will der Besitzer eines Altbaus dessen Putz erneuern, muss er bei der Gelegenheit eine Fassadendämmung anbringen. Wer diese Dämmpflichten ignoriert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro….“
Quelle und Volltext: bauen.de