„…Mit Wirkung zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten, welche wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand, beinhaltet. Die BG BAU informiert über die Neuerungen und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte am Bau.
Gemäß der Gefahrstoffverordnung ist die Tätigkeit mit Asbest in Deutschland seit 1993 grundsätzlich verboten. Die bis zuvor gültige Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Bislang nicht geregelt, waren Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, beim Bauen im Bestand. Die am 5. Dezember 2024 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung schafft hier nun mehr Klarheit. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) geben den im Bau Tätigen Unterstützung…..“
Quelle und Volltext: baulinks.de