Deutschland: „..Die Erben einer Immobilie müssen innerhalb einer Frist den Grundbucheintrag ändern lassen. Bei berechtigten Gründen kann das Grundbuchamt aber warten.
Hinterlässt ein Verstorbener Immobilien, steht er auch nach seinem Tod im Grundbuch. Die Erben müssen das ändern lassen. Die Frage ist allerdings: Wie viel Zeit haben sie dafür? Handeln die Erben nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann das Grundbuchamt sie dazu auffordern und im Zweifel ein Zwangsgeld verhängen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Haben Erben berechtigte Gründe, muss das Grundbuchamt warten….“
Quelle und Volltext: merkur.de