„….Seit Mitte August 2024 versieht das DIBt auch die Gebühren- und Vorschussbescheide zu allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) und Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (eSiegel).
Ein intaktes eSiegel gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Dokument vom DIBt stammt und nicht nachträglich verändert wurde.
Aktuell wenden wir die elektronische Siegelung somit auf abZ-, aBG- und ETA-Bescheiden sowie den zugehörigen Gebühren- und Vorschussbescheiden an. Auch Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBG) und Verzichte, die das DIBt im Auftrag des Lands Berlin erteilt, sind bereits elektronisch gesiegelt. Die entsprechenden Gebührenbescheide folgen, ebenso wie die eSiegelung in weiteren Tätigkeitsbereichen des DIBt.
Das qualifizierte elektronische Siegel ist nur auf dem digitalen Dokument zu erkennen, nicht auf dem Ausdruck….“
Quelle und Volltext: dibt.de