Karlsruhe: Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, wechselt gerne die Bank. Wenn dabei ein Treuhandauftrag zur Übertragung von Sicherheiten nötig ist, darf er nicht zur Kasse gebeten werden. Der BGH stärkt die Rechte der Kunden. Bankkunden müssen keine extra Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte von Darlehensnehmern. (…)
Quelle und Volltext: mittelbayerische.de