„…Um ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen, wurde das Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Doch der Bundesgerichtshof übt Kritik am Gesetzentwurf, weil die Ziele eines kostengünstigen Bauens damit nicht wirklich erreicht werden. Zwar soll das geplante Gesetz der Bauwirtschaft erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen vom Standard abzuweichen. Doch die Bauherren sehen bei Ein- und Zweifamilienhäuser kaum Einsparpotenzial, das ihnen zugutekommen würde.
Der Wohnungsmangel in Deutschland erfordert innovative Lösungen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei muss vor allem das Bauen günstiger und effizienter werden. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen Gebäudetyp-E versucht hat die bisherige Bundesregierung dem Rechnung getragen. Doch nach viel Kritik aus der Bauwirtschaft bemängelt nun auch der Bundesgerichtshof die angedachte Ausgestaltung vom Gebäudetyp-E-Gesetz….“
Quelle und Volltext: meistertipp.de