„…Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz will der Gesetzgeber die Errichtung von Gebäuden erleichtern. Durch eine Reduzierung technischer Normen soll innovatives und kostengünstiges Bauen gefördert werden. Der Gesetzesentwurf hat in der Verbändeanhörung erhebliche Kritik erfahren. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), vertreten durch den Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht, begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, äußert jedoch deutliche Kritik an der handwerklichen Umsetzung der geplanten Regelungen….“
Quelle und Volltext: bausv.de