„…Gemeinsam statt einsam – dieses Motto funktioniert auch bei der Heizung! Während Nah- und Fernwärme vielen Eigentümern ein Begriff sind, ist das Gebäudenetz eher Insidern und im ländlichen Raum bekannt. Bis zu 16 Gebäude versorgt so ein Netz mit Wärme, zum Einsatz kommen verschiedene Heiztechniken. Werden erneuerbare Energien genutzt, ist auch eine Förderung möglich.
Das Gebäudenetz unterscheidet sich von der Versorgung der Allgemeinheit über Wärmenetze (Nahwärme / Fernwärme). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Gebäudenetze in § 3 Absatz 1 Nr. 9a zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Anders als bei der Fernwärme gibt es im Gebäudenetz keinen großen Netzbetreiber. Das Gebäudenetz wird statt dessen privat betrieben, zum Beispiel von einem Landwirt für die umliegenden Gebäude…“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de