„…Wie können Gebäudeeigentümer und Facility Manager gesetzliche Vorgaben zur Gebäudeautomation effizient umsetzen und Nachrüstbedarf identifizieren? Dabei soll eine Checkliste des VDMA helfen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von 290 kW (ab 2030: 70 kW) nachweisen, dass ihre Gebäudeautomationssysteme den Anforderungen des § 71a GEG entsprechen. Die Checkliste des VDMA bietet eine klare Handlungsanleitung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig Energiekosten sowie CO2-Emissionen zu senken….“
Quelle und Volltext: haustec.de