Deutschland: „…Einigung beim umstrittenen Heizungsgesetz: Die Koalitionsspitzen der Ampel-Regierung haben sich auf grundlegende Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetz verständigt. Zwar soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch sind viele Übergangsfristen geplant. Noch in dieser Woche kann der Bundestag über den Entwurf beraten.
Ursprünglich sahen die Pläne vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über einen „Heizhammer“. Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.
Der Kompromiss sieht nun vor: Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen – etwa über den Ausbau der Fernwärme. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Erst am Montag hatten Vertreter der Bundesregierung mit Verbänden einen stärkeren Ausbau der Fernwärme vereinbart….“
Quelle und Volltext: mews.de