Vaterstetten: „…Das Gericht bestätigte die Position der Kommune. Die Eigentümer zogen ihre Klage zurück. Richterin Cornelia Dürig-Friedl meinte in Richtung der Kläger, sie könnten das Gartenhaus jetzt ja für einen Kinderspielplatz spenden.
„Tatort“ ist die neue Wohnsiedlung im Norden von Vaterstetten. Die Kläger bewohnen dort mit ihren kleinen Kindern ein Reihenendhaus. Im Vorgarten haben sie ein Gartenhaus errichtet, 4,30 Meter lang und zwei Meter breit, samt einem Fenster. Das seien „keine Peanuts“, so die Richterin. Einbezogen ist ein überdachter Spielbereich. Das Problem: Laut Rathaus untersagt der Bebauungsplan dies jedoch im Vorgarten. Die jeweiligen Teile des Baugebietes sollten homogen sein, so die Position des Rathauses. Außerdem befürchtet die Kommune einen Präzedenzfall….“
Quelle und Volltext: merkur.de