Schorndorf: „…Vor vier Jahren wird einem Unternehmer der Bau einer Garage im Schondorfer Zentrum verweigert. Er zieht vors Verwaltungsgericht. Dort haben seine Klagen Erfolg.
Der geplante Bau einer acht mal 3,6 Meter großen und rund drei Meter hohen Fertiggarage hat vor ein paar Tagen das Verwaltungsgericht München nach Schondorf geführt. Der Garagenbau für ein Wohn- und Geschäftshaus war im Frühjahr 2019 beantragt worden, eine Genehmigung gab es in der Folgezeit nicht, in erster Linie deswegen, weil die Gemeinde Schondorf ihr Einvernehmen verweigerte. Denn die Garage sollte zwischen der Restauration “Schondorfer” und der Bahnstrecke in der Nähe des in der Ortsmitte verrohrten Mühlaugrabens errichtet werden. Da der Bauherr trotz der nicht vorhandenen Baugenehmigung offenbar Baumaßnahmen vornahm, verfügte das Landratsamt im Juli 2019 eine Baueinstellung. Nun sah man sich vor Gericht wieder….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de