München: „…Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen, der vom Beitragsservice allgemein erhoben wird. Das Geld daraus fließt an die öffentlich-rechtliche Sendern wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Doch mit der Einführung vor vier Jahren gab es viel Unmut bei den Deutschen. Schließlich ist die Rundfunkgebühr in vieler Augen nicht fair. Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018entschieden….“
Quelle und Volltext: Merkur.de