Ungerechtfertigte Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung:
BGB §§ 543, 546; StGB § 186
Erstattet der Mieter gegen den Vermieter eine Strafanzeige, die sich als unbegründet erweist, rechtfertigt dies die außerordentliche fristlose Kündigung der Mietvertragsbeziehung nach § 543 Abs. 1 BGB.
AG Pforzheim, Urteil vom 19.10.2018 – 4 C 205/18 (nicht rechtskräftig)
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Quelle und Volltext: ibr-online.de