Aindling: „…Weil sich eine Grundstückseigentümerin nicht an den Bauzwang gehalten haben soll, muss sie jetzt 50.000 Euro für ihren Bauplatz nachzahlen. Im August klagte der Markt Aindling am Landgericht Augsburg gegen die Frau. Diese habe erst nach der vorgegebenen Frist mit dem Neubau in Aindling begonnen, so der Markt. Die Frau pochte darauf, dass ihr nicht bekannt gewesen sei, wann genau die Frist ablaufe. Letztlich einigten sich die beiden Parteien bei der Güteverhandlung am Landgericht auf einen Vergleich. Dieser sieht eine Kaufpreisaufzahlung für das Grundstück von 50.000 Euro vor.
Der Bauplatz der Frau, die Anfang 40 ist, ist knapp 800 Quadratmeter groß und liegt in einem der neueren Baugebiete in Aindling. Die frühere Aindlingerin, die mit ihrer Familie derzeit noch im Landkreis Augsburg wohnt, hat das Grundstück 2013 erworben. Im Kaufvertrag ist eine Frist für den Baubeginn von acht Jahren festgelegt. Die Frist für die Fertigstellung beträgt zehn Jahre….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de