Gründach ist förderfähige Leistung bei Dachsanierung
Deutschland: „..m Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist auch eine Dachbegrünung förderfähig. Zur Wahl stehen ein Zuschuss vom BAFA und ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Dachsanierung die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllt werden: Es gilt ein maximaler U-Wert beim Flachdach und Steildach von 0,14 W/(m²K). Bei Einhaltung dieser Anforderungen gehört auch das Gründach mit entsprechendem Dachaufbau zu den förderfähigen Leistungen und Kosten bei einer Dachsanierung/Dachdämmung….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de