Die Bundesnetzagentur hat am 31.07.2018 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.10.2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 Prozent pro Monat gekürzt werden.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird.
In diesem Zeitraum liegt der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa 2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt. (…)
Quelle und Volltext: juris.de