• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Förderrichtlinie Denkmalpflege Unterfranken

Kulturstiftung: Bezirk Unterfranken will noch mehr Geld in Denkmalpflege investieren – Neue Förderrichtlinien

Das beschloss der Kulturausschuss des Bezirkstags am Dienstag in Würzburg.

Würzburg: Neue Förderrichtlinien sollen ab diesem Jahr noch stärker zur Revitalisierung von Ortskernen beitragen. »Wir möchten Leerstände beseitigen und die Nutzung denkmalgeschützter Gebäude ermöglichen«, erläuterte Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (CSU). Aktuell bezuschusst der Bezirk die Sanierung denkmalgeschützter Objekte nur dann, wenn der Bauherr – zusätzlich zum normalen Erhaltungsaufwand – höchstens 40 000 Euro investiert, um die Denkmaleigenschaften des Gebäudes zu erhalten. Diese Grenze wurde nun aufgehoben, so dass ab sofort auch Maßnahmen der »Großen Denkmalpflege« gefördert werden.

Beispiele aus Bürgstadt und Lohr

»Der Unterschied zwischen der Kleinen und der Großen Denkmalpflege war ohnehin nie recht erklärlich«, betonte Bezirksheimatpfleger Klaus Reder. Auch gesetzlich existiere eine solche Unterscheidung nicht. Der Bezirk tue deshalb gut daran, die willkürlich gesetzte Schwelle von 40 000 Euro aufzuheben.

Werden mehr als 40 000 Euro in ein Denkmal, eine Befunduntersuchung oder eine Archäologische Grabung investiert, kann es rückwirkend zum 1. Januar zwischen 5000 und 8000 Euro geben. Nach Auskunft der Unteren Denkmalbehörde, die sämtliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten erlauben muss, wird die Aufhebung der Fördergrenze dem Bezirk in diesem Jahr voraussichtlich 50 000 Euro zusätzlich zur bisherigen Denkmalförderung kosten…..

Quelle und Volltext: Main-Echo.de

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg