Oberschleißheim: „…Ende 2021 beantragte ein Bauwerber die Errichtung von zwei Einfamilienhäuser in der Dr.-Hofmeister-Straße. Dazu wird jetzt der gültige Bebauungsplan geändert, zulässig sind künftig somit auch flachere Dächer und höhere Wände.
Der Antragsteller möchte – entgegen des bisherigen Bebauungsplans, der erst 2017 aufgestellt wurde – seine Wandhöhe von 4,40 auf 5,40 Meter erhöhen, zudem das Gebäude nach Osten verschieben und drehen, wobei er den Abstand von fünf Meter zur Straße einhält. Weiter möchte er die verpflichtenden zwei Garagen nicht im vorderen Teil in das Gebäude integrieren, sondern separat in den hinteren Teil bauen. Die Begründung dafür: Die Vorgabe des Bebauungsplans bedeute eine Reduzierung der Wohnfläche um 20 Quadratmeter, so wäre keine altersgerechte Wohnung im Erdgeschoss umsetzbar und eine zusätzliche Isolation der Innenwände, der Decke und des Garagentors notwendig, um Kältebrücken zu vermeiden….“
Quelle und Volltext: merkur.de