Fischbachau: „….Alle Gemeinderäte unterstützen das Ziel der Satzung, Wohnungen mit fast ganzjährig heruntergelassenen Rollläden zu vermeiden, während ringsherum Wohnraum und Übernachtungsbetten fehlen. Die Diskussion entstand an ihrer rechtlichen Grundlage.
Nach Paragraf 22 des Baugesetzbuches verlangt die Satzung künftig von Mietern, die ihre Wohnung weniger als die Hälfte des Jahres nutzen, diese Nutzung von der Gemeinde genehmigen zu lassen. Tun sie das nicht oder täuschen sie eine falsche Nutzung vor, drohen ihnen Strafen von bis zu 50 000 Euro. Die Gemeinde kann dank der Satzung kaum genutzte Wohnungen theoretisch also verhindern. Praktisch wirft die Umsetzung Schwierigkeiten auf. Das diesmal am deutlichsten diskutierte Problem: Paragraf 22 greift nur für überwiegend touristisch geprägte Gebiete, in denen er die Fremdenverkehrsfunktion sichern soll. Zur Eindämmung der Zweitwohnungssitze ist er nicht gedacht….“
Quelle und Volltext: merkur.de