Bayern: „…Für jeden neuen Haus- oder Wohnungsbau sowie Anbau an ein bestehendes Gebäude in Deutschland braucht der Bauherr eine Baugenehmigung. Hierfür muss er in schriftlicher Form einen Bauantrag mit allen geforderten Nachweisen und Plänen stellen, der vom zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde bearbeitet und bestenfalls im ersten Anlauf genehmigt wird. „Das funktioniert mancherorts gut, vielerorts aber ziehen sich Genehmigungsverfahren zum Nachteil des Bauherrn und des Hausherstellers in die Länge. Das stellen wir gerade in der aktuellen Corona-Krise wieder vermehrt fest“, sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de