Hamburg: „…Das AG Hamburg-Wandsbek hat eine Wohnungskündigung bestätigt und den Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt, der regelmäßig in der Wohnung laut feierte und die übrigen Hausbewohner gefährdete.
Der Mieter feierte regelmäßig in seiner Wohnung, wobei die Partys nicht nur durch erheblichen Lärm und laute Musik auffielen, es kam auch wiederholt zu Polizeieinsätzen. Zuletzt wurden Gegenstände vom Balkon geschmissen, hierunter ein Wäscheständer und mehrere Stühle. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis sodann mehrmals fristlos, hilfsweise aber auch fristgerecht. Er war der Ansicht, dass das Verhalten des Mieters zu weit gehe und insbesondere die Gefährdung Dritter einen erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung und die Mieterpflichten darstelle.
Das AG Hamburg-Wandsbek hat den Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt….“
Quelle und Volltext: juris.de