„…Häufig unterschätzen Planer bei nicht unterkellerten Gebäuden die tatsächlich zu erwartenden Wassereinwirkungen. Kann das Wasser nach Regen bzw. Starkregen nicht rasch genug im Baugrund versickern oder über eine funktionsfähige Dränung abgeführt werden, staut es sich kurzzeitig auf der Geländeoberkante (GOK). Das kann bei zu tief gegründeten, nicht unterkellerten Gebäuden zu massiven Feuchteschäden führen. Das Stauwasser dringt dann über punktuelle Fehlstellen in der Sockelabdichtung und/oder sogar über barrierefreie Türschwellen in das nicht unterkellerte Gebäude ein. Derartige Feuchteschäden haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Das in Abbildung 1 zu sehende Schulgebäude steht insofern stellvertretend für eine Vielzahl vergleichbarer Schadensfälle. Es handelte sich um einen Neubau mit zweischaligen Außenwänden, Pfosten-Riegel-Fassaden und barrierefreien Türen. Die Oberkante des Fertigfußbodens (OKFF) lag nur 2 cm höher als das umgebende, überwiegend befestigte Gelände (Zuwegungen, Schulhof). Unterhalb des 16 cm dicken Estrichs auf Dämmschicht befand sich die oberseitig mit einer Bitumen-Schweißbahn abgedichtete Bodenplatte…“
Quelle und Volltext: derbausv.de