Medlingen/Haunsheim: „…Die Frau hatte am Sonntag auf einem Immobilienportal eine Wohnung entdeckt, für die sie sich interessierte. Bei einem Kontakt mit dem angeblichen Anbieter wollte dieser schließlich vorab eine Überweisung mit der zweifachen Kaution sowie die erste Monatsmiete in Gesamthöhe von 1860 Euro über das Onlineportal AirBnB. Erst daraufhin wollte der Anbieter den Wohnungsschlüssel zur Besichtigung zusenden.
Die Medlingerin wurde laut Polizei jedoch stutzig und überwies die geforderte Summe nicht, sondern erstatte Anzeige bei der Polizei….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de