„…Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Der Großteil greift bereits Bekanntes auf, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Die TrinkwV regelt Sicherung und Überwachung der Trinkwassergüte vom Erfassungsgebiet des Trinkwassers durch den Wasserversorger bis hin zur Abgabe des Trinkwassers durch den Betreiber an den Verbraucher.
Die bisherige TrinkwV bestand aus 25 Paragraphen, die neu aufgesetzte Fassung enthält 72. Der Inhalt ist im Wesentlichen gleichgeblieben, die Lesbarkeit der TrinkwV wurde hingegen verbessert….“
Quelle und Volltext: baulinks.de