München „…Wozu ist der Vermieter verpflichtet? Was darf ich als Mieter tun?
Ist der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Sonnenschutz anzubringen?
Nein, grundsätzlich nicht. Nur wenn bereits beim Einzug ein Sonnenschutz vorhanden war, kann der Mieter die Instandhaltung einfordern. Wenn keiner angebracht war, dann hat sich der Mieter damit einverstanden erklärt, die Wohnung in diesem Zustand anzumieten. Der Vermieter kann dann nicht in die Pflicht genommen werden.
Das heißt, im zweiten Fall, dass ich als Mieter den Sonnenschutz selbst auf meine Kosten anbringen muss? Genau. Wenn es sich um eine feste Außenmarkise handelt, dann müssen Mieter jedoch das Einverständnis von ihrem Vermieter einholen, denn dann ist das ein Eingriff in die Bausubstanz. Bei Vorhängen oder Innenrollos braucht es keine Genehmigung. Beim Auszug müssen diese aber nach Aufforderung des Vermieters wieder abgebaut werden. Einen Sonnenschirm auf dem Balkon darf man natürlich immer aufstellen….“
Quelle und Volltext: abendzeitung-muenchen.de