Der Eigentümer des Uhrmacherhäusls klagt gegen die Verfügung der Stadt – die will sich auf keinen Kompromiss einlassen
Ein Wiederaufbau des denkmalgeschützten und im September 2017 illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls in Giesing droht sich um Jahre zu verzögern. Denn zwischenzeitlich hat der Eigentümer des Gebäudes an der Oberen Grasstraße 1 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen eine Verfügung der Stadt vom vergangenen April eingereicht. Laut dieser muss das Uhrmacherhäusl in den gleichen Dimensionen und unter Einbeziehung der noch vorhandenen Giebelwände und des erhaltenen Kellers im ursprünglichen Erscheinungsbild wieder errichtet werden. Außerdem fordert die Stadt, die bei der Grundstücksräumung gesicherten historischen Materialien in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden zu verwenden. (…)
Die Stadt sei nicht bereit, in der Angelegenheit Kompromisse einzugehen, bekräftigt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) seine Position: „Ich bin enttäuscht, dass der Eigentümer nicht verstanden hat, dass man den Denkmalschutz nicht einfach mit der Abrissbirne aus der Welt schaffen kann.“ (…)
Bei der Staatsanwaltschaft läuft unterdessen ein Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer der Oberen Grasstraße 1. Außerdem wird gegen den Geschäftsführer des Abrissunternehmens und einen Bauarbeiter ermittelt. Dabei geht es um Delikte wie zum Beispiel Sachbeschädigung, Zerstörung eines Denkmals oder Bauen ohne Baugenehmigung.
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de