Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Erlaubnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Räume im Erdgeschoss als „Laden“ zu nutzen, nicht die Erlaubnis beinhaltet ein Eiscafé zu betreiben.
In dem zugrundeliegenden Fall hatten zwei Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Räumlichkeiten im Erdgeschoss an den Betreiber einer Eisdiele vermietet. In der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft war festgelegt, dass diese Räume und Flächen als „Laden“ genutzt werden dürfen.
Das AG Dieburg hatte der Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Betrieb der Eisdiele stattgegeben.
Das LG Frankfurt hat das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. (…)
Quelle und Volltext: juris.de