Aigner: Bekenntnis zur kommunalen Planungshoheit wird bestätigt
München. Das Volksbegehren gegen Flächenfraß „Betonflut eindämmen“ ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 17. Juli 2018 entschieden. Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner: „Die heutige Entscheidung ist eine eindeutige Bestätigung unseres Bekenntnisses zur kommunalen Planungshoheit. Es wäre ein falsches Zeichen, unsere Kommunen zu bevormunden. (…)
Quelle und Volltext: stmb.bayern.de