Augsburg: „….Der 1. Mai 2015, das vielleicht wichtigste Datum für Makler und Immobilieninhaber seit vielen Jahren.
Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Mai 2014 in Kraft, einige Teile werden gar erst ab 2015, andere ab 2016 gültig. Ein für viele Immobilieneigentümer und Makler besonders wichtiges Datum aber stellt jedoch der 1. Mai 2015 dar.
Seit der Novellierung muss in Inseraten für Wohnimmobilien die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Eigentümer oder Makler dem Interessenten den Energieausweis zeigen. Bislang galt noch die einjährige Übergangsfrist, doch ab 1. Mai 2015 können Verstöße gegen diese Regelung mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro (Energieeinsparungsgesetz – EnEG § 8 Abs. 3) geahndet werden….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de