„…Eine energetische Sanierungsmaßnahme zahlt sich für Eigentümer auch steuerlich aus. Allerdings nur, wenn die Sanierungsmaßnahme an einem Objekt durchgeführt wird, das älter als zehn Jahre ist und eigenen Wohnzwecken dient, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Anders als bisher angenommen, handelt es sich bei der Regelung nicht um eine rein objektbezogene Förderung. Das hat Vorteile….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de