„…Eine energetische Sanierungsmaßnahme zahlt sich für Eigentümer auch steuerlich aus. Allerdings nur, wenn die Sanierungsmaßnahme an einem Objekt durchgeführt wird, das älter als zehn Jahre ist und eigenen Wohnzwecken dient, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Anders als bisher angenommen, handelt es sich bei der Regelung nicht um eine rein objektbezogene Förderung. Das hat Vorteile.
Grundsätzlich beträgt die Steuermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 200000 Euro, die sich auf drei Jahre wie folgt verteilt: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme, 7 Prozent im zweiten und 6 Prozent im dritten Jahr….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de