Betriebe, die Privatkunden die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen bescheinigen, müssen ab sofort neue Formulare verwenden.
Eigenheimbesitzer können für energetische Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung bekommen. Dafür müssen sie eine Bescheinigung beim Finanzamt vorlegen – ausgestellt vom Fachbetrieb, der die Sanierungsmaßnahme durchgeführt hat. In einem aktuellen BMF-Schreiben, weist das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hin, dass es dafür jetzt zwei neue Musterformulare gibt:
- Muster I können ausführende Fachunternehmen verwenden, die die Anforderungen des § 2 Absatz 1 ESanMV erfüllen – zum Beispiel Mauer, Stuckateure, Maler, Zimmerer, Tischler, Dachdecker, SHK- und Elektrohandwerker, Fliesenleger, Brunnenbauer, Klempner, Glaser, Steinmetze, Metallbauer und Schornsteinfeger.
- Muster II dürfen Handwerker ausstellen, die über eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfügen – also zum Beispiel BAFA-zugelassene Gebäudeenergieberater.
Quelle und Volltext: handwerk.com