Das BVerwG hat das Aus für ein mehrgeschossiges Bauvorhaben am Großen Wannsee in Berlin besiegelt.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin erteilte dem beigeladenen Bauherrn einen Bauvorbescheid für ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit Gewerbeanteil, das auf einem Ufergrundstück am Großen Wannsee errichtet werden soll. Dagegen richtet sich die Klage des benachbarten Segelvereins. Die Grundstücke des Klägers und der Beigeladenen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1959, der die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei und eine größte Baumasse von 1,0 m3 umbauten Raums je m2 Baugrundstück festsetzt. Der Kläger hat den Bauvorbescheid insoweit angefochten, als der Beklagte darin Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse von zwei auf sechs und der zulässigen Baumassenzahl von 1,0 m3 je m2 Grundstücksfläche auf 4,3 m3 je m2 Grundstücksfläche in Aussicht gestellt hat.
Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht hatte die Berufung der Beigeladenen zurückgewiesen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de