„…Im Falle eines Notfalls kann die Fähigkeit, Rollläden und Raffstoren schnell und sicher zu öffnen, lebensrettend sein. Manuel Peter betont: „Ein Notfall kann jederzeit und überall eintreten, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Gebäuden. Dann sind die Rettungswege entscheidend für die Sicherheit der Personen im Gebäudeinneren.“
Es gibt zwei wesentliche Rettungswege, die in der Bauordnung festgelegt sind:
- Erster Rettungsweg: Dies ist der Hauptfluchtweg, der Personen im Gebäude im Notfall direkt oder über eine notwendige Treppe bis zum Ausgang ins Freie führt.
- Zweiter Rettungsweg: Dies ist eine alternative Fluchtmöglichkeit, die genutzt werden kann, wenn der erste Rettungsweg unpassierbar ist, beispielsweise wegen Rauch oder Feuer. Dieser Weg kann ein Fenster oder ein Balkon sein, der für die Feuerwehr zugänglich ist.
Quelle und Volltext: schwaebische.de