1. Zulässigkeit einer negativen Feststellungsverfügung gegen eine Abschlagsrechnung, die auf einen gem. § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB ermittelten Mehrvergütungsanspruch gestützt wird.
2. § 650c Abs. 3 BGB ist ebenso wie § 650d BGB im VOB-Vertrag anwendbar. Will der Unternehmer nach § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB vorgehen, müssen aber auch im VOB-Vertrag die Voraussetzungen des § 650b BGB gegeben sein.
3. Wenn durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO über die Berufung entschieden wird, kommt es in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf die Voraussetzungen gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO nicht an.
Quelle und Volltext: ibr-online.de