Ismaning: „…Was die Stellplätze für Wohnungen und Wohnhäuser angeht, da waren die Forderungen der Gemeinde Ismaning bislang deutlich strenger als die Richtwerte des Freistaates. Nun hat der Gemeinderat das Rad zurückgedreht mit einer Änderung der Stellplatzsatzung. Bei gewerblichen Bauprojekten wird der Bedarf individuell errechnet und bei Wohngebäuden reduziert die Gemeinde nach dem Mehrheitsbeschluss die Forderungen deutlich. Bei Wohnungen bis 110 Quadratmeter wird jetzt ein Stellplatz gefordert und darüber dann zwei Parkplätze. Bislang sahen die gemeindlichen Vorgaben vor, bis zu 110 Quadratmetern eineinhalb bis zwei Stellplätze je nach Wohnfläche zu fordern….“
Quelle und Volltext: merkur.de