„…Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Wohnungsbau günstiger und unbürokratischer machen. Wie? Indem Ausführungs-Regeln tatsächlich wegfallen dürfen.
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- Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen.
- Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministerium sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zu ermöglichen.
- 2025 dürfte das Gesetz in Kraft treten.
Rückläufige Baugenehmigungen und steigende Mieten belasten Bauwirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) spricht von einer regelrechten „Wohnungsbaukrise“. Und die sei kein Naturgesetz. Die Politik habe alle Karten in der Hand.
Langsam werden von politischer Seite konkrete Verbesserungen greifbar. Eine Maßnahme, die Bauen einfacher und attraktiver machen soll, liegt in der Vereinfachung des Bauens, indem auf Komfort-Standards verzichtet wird. Dafür hat das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Gesetzesentwurf für das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz erarbeitet…“
Quelle und Volltext: handwerk.com