BGH, Beschluss vom 17.12.2025 – VII ZR 56/25
„…Ein Vertrag über die Verpflichtung zur Lieferung, Montage und Programmierung einer Sonnenschutzsteueranlage hat die Herstellung eines Teils eines Bauwerks i.S.d. § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand, so dass es sich um einen Bauvertrag handelt….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de