“…Die vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt”, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). “Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift. Damit ist die ‘Attentismusphase’ gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verkürzt worden. Leider hilft die Regelung nicht, laufende Projekte im Abverkauf zu stützen.”
Auch ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke bezeichnet das Wachstumschancengesetz als ein “wichtiges, wenn auch längst überfälliges Signal”. Er sagt weiter: “Das vorliegende Gesetz greift Forderungen des Handwerks auf und weist in die richtige Richtung, indem die Spielräume für Investitionen der Betriebe erweitert werden.” So werde die im Koalitionsvertrag als Super-AfA umschriebene und lange angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz eingeführt, die Grenzen für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern werden erhöht und die Sonderabschreibung im Rahmen des § 7g EstG werde angehoben: Das alles, so Schwannecke, seien wichtige Impulse für mehr Investitionen. …”
Quelle und Volltext: bi-medien.de