„…Wassereinwirkungen sind Teil der Baugrundbeschaffenheit und werden zukünftig in DIN 4095-1 [1] beschrieben [2]. Der Schutz gegen auf Bauwerksflächen einwirkendes Wasser aus dem Baugrund dagegen ist Gegenstand in den technischen Regeln für Abdichtungen [3] bzw. für wasserundurchlässige Betonkonstruktionen [4]. In bisheriger Ermangelung von Regeln zu Wassereinwirkung im Baugrund haben Letztgenannte auch Wassereinwirkungen behandelt, obwohl sie dafür nicht einschlägig sind. Dieser Beitrag ergänzt den kritischen Blick auf die bisherigen Regelungen mit Lösungen, die im letzten und im kommenden Heft zur Erläuterung der DIN 4095-1 behandelt wurden bzw. werden [2].
Die Abdichtungsnorm DIN 18533 [3] empfiehlt Abdichtungsschichten gegen von außen einwirkendes Wasser. Dabei sind für den Regelfall Abdichtungen an der Einwirkungsseite und damit an Außenseiten von Wänden und unter Bodenplatten anzuordnen. Nur als Ausnahme sind Abdichtungen auf Bodenplatten möglich, und zwar in Wassereinwirkungsklasse W1-E, Bodenfeuchte, bei einem Abstand der Abdichtung zum Bemessungswasserstand von 50 cm…..“
Quelle und Volltext: derbauv.de