Hannover: „… Die Mieten sind rasant gestiegen, nicht nur in Ferienorten. Auch die Nutzung als Urlaubsdomizil trägt dazu bei, über Online-Plattformen werden so die raren Wohnungen angeboten. Um gegensteuern zu können, brachte die Landesregierung das Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg, vor einem Jahr passierte es den Landtag. Langjährige Mieter dürften nicht an den Stadtrand gedrängt werden, betonte Bauminister Olaf Lies (SPD) damals.
Städte und Gemeinden in Niedersachsen können nach der am 27. März vergangenen Jahres verabschiedeten Regelung die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten. Die Kommunen können seitdem die Umwandlung zu Ferienappartements oder Gewerberäumen von einer Genehmigung abhängig machen. Sie müssen dabei aber nachweisen, dass es nicht genug bezahlbare Mietwohnungen für ihre Bürger gibt. Nach fünf Jahren muss zudem erneut überprüft werden, ob die Mangelsituation noch besteht. …“
Quelle und Volltext: Süddeutsche Zeitung