Trier: „…Die Kirche Maria Königin wurde 1957/58 nach den Plänen eines Trierer Architekten aus heimischem Rotsandstein mit überwiegend geschlossenen Fassaden errichtet und ist in der Liste der Kulturdenkmäler eingetragen. 2016 erfolgte die Profanierung per Dekret. Wegen Einsturzgefahr des Daches wurde das Kirchengebäude in der Folgezeit gesperrt. Die im gerichtlichen Verfahren beigeladene Projektgesellschaft plant den Umbau sowie die Umnutzung der ehemaligen Kirche zu einem Wohnhaus mit 16 bis 17 Wohneinheiten und beantragte die hierzu erforderliche denkmalschutzrechtliche sowie die erforderliche Baugenehmigung. Im April 2020 erteilte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Trier unter Auflagen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, gegen die der Antragsteller Widerspruch erhoben und im Dezember 2020 den Eilantrag gestellt hat. Im Juni 2020 wurde die Baugenehmigung erteilt, gegen die die Eigentümer eines an das Kirchengrundstück angrenzenden Grundstücks Widerspruch erhoben und Eilantrag gestellt haben, über den aktuell noch nicht entschieden ist….“
Quelle und Volltext: juris.de