Osnabrück: „…Das VG Osnabrück hat einen Eilantrag gegen eine der beigeladenen Wohnungsbaugesellschaft von der Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) erteilte Baugenehmigung für den Neubau von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 56 Wohneinheiten am Blumenesch im Stadtteil Wüste abgelehnt.
Mit ihrem Antrag aus Mitte November letzten Jahres wollte die Antragstellerin, eine mit ihrem Wohnhaus an das Baugrundstück unmittelbar angrenzende Nachbarin, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung und damit im Ergebnis einen Baustopp erreichen. Sie hatte geltend gemacht, das Vorhaben, das unter Erteilung von umfangreichen Befreiungen von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans genehmigt worden war, beeinträchtige sie unzumutbar in ihren Rechten. Die überdimensionierten Baukörper passten nicht in das dortige Wohngebiet, wirkten erdrückend und hätten eine übermäßige Verschattung ihres Grundstücks zur Folge….“
Quelle und Volltext: juris.de