München: „…In der Bayerischen Verfassung gibt es eine Vorschrift, die leider immer mehr in Vergessenheit gerät. Artikel 158 besagt: „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.“ Offenbarer Missbrauch genieße keinen Rechtsschutz. Und in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, heißt es kurz und bündig: „Eigentum verpflichtet.“ Sein Gebrauch solle zugleich dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen.
In München ist immer wieder mal das Gegenteil zu beobachten. Da stehen offenbar ganze Villen leer, weil sie als Geldanlage und Spekulationsobjekt herhalten müssen. Während Normalverdiener sich immer schwerer tun, bezahlbare Wohnungen zu finden. Und dann gibt es da auch noch die sogenannten Opern- und Theaterwohnungen, die sich begüterte Leute leisten können. Um von dort, wo sie eigentlich leben, zwischendurch mal in die Stadt zu kommen. Zum Shoppen oder zum Kulturabend….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de