„…Während Eigentümerversammlungen seit 2020 in hybrider Form gesetzlich erlaubt sind, ist die Debatte um die Einführung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Deutschland in vollem Gange. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt generell die Nutzung digitaler Kommunikationsformen für Eigentümergemeinschaften. Die Teilnahme von wenig technik-affinen Menschen müsse aber sichergestellt sein.
Die mindestens jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen von WEG dürfen bereits seit 4 Jahren hybrid abgehalten werden. Das bedeutet: Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen haben die Wahl, ob sie in Person vor Ort oder auf Wunsch online zugeschaltet teilnehmen. Ein aktueller Regierungsentwurf sieht vor, dass Eigentümerversammlungen mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden für längstens 3 Jahre beschließen können, ausschließlich online stattzufinden….“
Quelle und Volltext: bauen.com