Schongau: „…Ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert in der Altstadt abzureißen und neu aufzubauen, diesem Vorhaben machte der Bauausschuss nun einen Strich durch die Rechnung.
In der Amtsgerichtsstraße in der Schongauer Altstadt steht das Einzelbaudenkmal, das auch unter dem Namen bei „Lori“ oder „Totengräber-Michl“ bekannt ist. Das Einzelbaudenkmal geht auf die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg zurück und wurde 1672 erneuert. „Als Teil eines Doppelbauernhauses gehört es baugeschichtlich zum bedeutenderen Bestand der Schongauer Altstadt“, führte Stadtbaumeister Sebastian Dietrich im jüngsten Bauausschuss aus.
Der Bauherr, dem der nördliche, bisher unsanierte Teil des Gebäudes gehört, hatte die Bauvoranfrage gestellt, seinen Bereich abzubrechen und neu aufzubauen – mit Rekonstruktion der Kubatur. Als Begründung habe er angegeben, dass im Gebäude kein altersgerechtes Wohnen möglich sei….“
Quelle und Volltext: merkur.de