LG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2024 – 5 S 5/23
„…1. Wird einem Eigentümer in der Teilungserklärung gestattet, den Dachboden zu Wohnraum auszubauen, liegt darin eine nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Es handelt sich hingegen nicht um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Erstherstellung.
2. Mit dieser Regelung wird dem Eigentümer das Ausbaurecht vergleichbar einem Grundlagenbeschluss über das „Ob“ erteilt. Hinsichtlich des „Wies“, also hinsichtlich der konkreten Bauausführung, ist jedoch eine Befassung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung erforderlich sein….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de